Behandlungsfehler: 4.000 Euro Schmerzensgeld für fehlerhafte zahnprothetische Versorgung

OLG Hamm, Pressemitteilung vom 6.3.2015 Ist eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für eine langfristige Versorgung entspricht, muss kein grober Behandlungsfehler vorliegen, der ein Schmerzensgeld von mehr als 4.000 Euro [...]