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    Das Grundprinzip der Versicherung ist die kollektive Risikoübernahme. Vereinfacht ausgedrückt heißt dies, dass viele Versicherungsnehmer eine Versicherungsprämie an ein Versicherungsunternehmen zahlen, die dem nach versicherungsmathematischen Formeln ermittelten Bruchteil des versicherten Schadens oder sonstigen Ereignisses entspricht.

    Wir befassen uns auf unserer Webpräsenz „Versicherungsrecht“ ausschließlich mit der privaten Versicherung, nicht mit der gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung), bei der eine Versicherungspflicht besteht, um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken – so wie dies beipielsweise bei den privaten Versicherern der Fall ist – zu vermeiden.

    Man unterscheidet folgende Kriterien für das Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG):

    • Entgeltlichkeit der Übernahme der Verpflichtung
    • Planmäßiges Betreiben des Geschäftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs
    • Selbständiges Geschäft, also keine unselbständige Nebenabrede eines anderen Geschäfts
    • Rechtsanspruch auf die Leistung bei Eintreten des Versicherungsfalls
    • Ungewissheit der Leistung (Risikoübernahme)
    • Systematische Übernahme einer Vielzahl gleichartiger Gefahren (möglichst homogenes Risikoausgleichskollektiv)

    Angesichts der nahezu unüberschaubaren Vielfalt einzelner Versicherungsprodukte, Versicherungsarten und Versicherungssparten haben wir uns entschieden, unsere Webpräsenz nach den verschiedenen Arten der versicherbaren Risiken zu gliedern.

    • Persönliche Risiken: In erster Linie sind hier Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen etc. gemeint
    • Schadensrisiken: Hier sind beispielsweise zu nennen die Kaskoversicherung, Elementarversicherung (Feuer, Hagel, Sturm), Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung etc.
    • Kostenrisiken: Klassische Versicherungen in diesem Segment sind die private Krankenversicherung und die Rechtschutzversicherung.
    • Haftungsrisiken: Zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung decken diese Risiken ab, Produkthaftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Privathaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht usw. Eine Sonderform stellt die sog. Vermögensschadenhaftpflicht dar, die einige Berufsgruppen zwingend zu unterhalten haben. Hier sind z.B. zu nennen Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Aber auch Geschäftsführer, Stiftungsvorstände und andere Manager schließen oft derartige Versicherungen ab, wobei als Versicherungsnehmer dann in der Regel das Unternehmen fungiert, für das die genannten Personen tätig sind, D & O – Versicherung.
    • Vertragsrecht: Unter dieser Rubrik haben wir die Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertragsgesetz, z.B. Obliegenheitsverletzungen, und dem Abschluss von Versicherungsverträgen zusammengefasst.
    Schwerpunkt Versicherungsrecht
    Andrea KahleRechtsanwältin
    Schwerpunkt Versicherungsrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)