1. Begriff: Der Versicherungsnehmer ist neben dem Versicherungsunternehmen die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer ist der Käufer von Versicherungsschutz.

2. Rechtspositionen: Der Versicherungsnehmer wird durch den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsschutz durch das Versicherungsunternehmen versehen. Der Versicherungsnehmer übernimmt die Pflicht zur Prämienzahlung und er erhält das Recht auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, es sei denn, er begünstigt einen Dritten damit (Bezugsberechtigter). Der Versicherungsnehmer kann die vertraglichen Gestaltungsrechte nutzen und einfordern, wie z.B. Kündigungen, und er ist verpflichtet, gesetzlich oder vertraglich geregelte Obliegenheiten einzuhalten.

3. Typen: Versicherungsnehmer kann eine juristische Person oder eine natürliche Person sein.

4. Abgrenzung: Versicherter.

(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)

Versicherungsnehmer
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.