§ 214 VAG führt diejenigen Eigenmittel auf, die zur Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung herangezogen werden können. Für Pensionsfonds sind die Eigenmittel in einer Rechtsverordnung geregelt.

Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 213 des VAG regelt, dass kleine Versicherer im Sinne des § 211 VAG und Sterbekassen stets über Eigenmittel in Höhe der durch Rechtsverordnung nach § 217 Satz 1 Nummer 1 VAG festgelegten Solvabilitätskapitalanforderung verfügen müssen. Für Pensionskassen wird die Solvabilitätskapitalanforderung durch Rechtsverordnung nach § 235 Satz 1 Nummer 1 VAG festgelegt. Für Pensionsfonds ist die finanzielle Ausstattung entsprechend in § 238 VAG geregelt, die Rechtsverordnung wird nach § 240 Satz 1 Nummer 9 erlassen.

Ein Drittel der Solvabilitätskapitalanforderung gilt als Mindestkapitalanforderung.

Berechnung und Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung sowie der für die einzelnen Versicherungssparten maßgebenden Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung bestimmen sich mit Ausnahme der Pensionsfonds nach der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen (Kapitalausstattungsverordnung). Für Pensionsfonds ist die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung anzuwenden.

Für die Versicherungssparten mit Ausnahme der Lebensversicherung ergibt sich die Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung auf der Grundlage des höheren von zwei Indizes; entweder der jährlichen Beiträgen (Beitragsindex) oder der durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex).
Für die Lebensversicherung ergibt sich die Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung maßgeblich auf der Grundlage der Höhe der Deckungsrückstellungen und des Risikokapitals. Auf dieser Grundlage wird die Solvabilitätskapitalanforderung faktorbasiert ermittelt. Gleiches gilt für Pensionsfonds, sofern dieser Garantien gegeben hat und damit Risiken selbst trägt.

Die Kapitalausstattungsverordnung enthält weiterhin gesonderte Regelungen für Pensions- und Sterbekassen.

Quelle: Solvency I