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Grundwerte
Die Grundwerte der anwaltlichen Tätigkeit lassen sich auf eine Aussage reduzieren:
„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ – heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Dieser Aufgabe können Rechtsanwälte nur gerecht werden, wenn sie über vier wichtige Kernqualitäten verfügen: Sie sollen unabhängig, verschwiegen, kompetent sein und einzig und allein nur die Interessen ihres Mandanten vertreten. Diese Kernqualitäten bestimmen von Beginn an unser Handeln, auch wenn davon vieles „aus der Mode“ gekommen zu sein scheint. Manchmal kann man sich leider des Eindruckes nicht erwehren, als würden in dem immer enger werdenden Markt der Rechtsdienstleistungen nur noch finanzielle Interessen das Leitmotiv anwaltlicher Tätigkeit bilden. Daher tut ein wenig Rückbesinnung not:
Unabhängigkeit
Anwaltliche Unabhängigkeit bedeutet in erster Linie Unabhängigkeit vom Staat. Als vor mehr als 100 Jahren in der Aufbruchstimmung der Gründerjahre die Rechtsanwaltsordnung geschaffen wurde, war die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte die wichtigste Neuerung. Rechtsanwälte sind seitdem nicht mehr Diener des Staates, sei dies unmittelbar oder mittelbar wie etwa zu DDR-Zeiten. Sie sind staatlichen Weisungen gerade nicht unterworfen, sondern einzig und allein ihren Mandanten verpflichtet. Sie müssen notfalls auch unbequem sein, regelrecht lästig, ohne übertriebene Rücksicht auf Etikette oder sonst etwas, manchmal auch mit harten Bandagen arbeiten. Natürlich immer im Rahmen der Gesetze und trotz allem respektvoll im Umgang mit allen Beteiligten. Und nein, Anwälte haben nicht neutral und überparteilich zu sein. Das ist nämlich das Gegenteil dessen, was den Anwalt als Parteivertreter nach unserem Verständnis auszeichnet.
Verschwiegenheit
„Vertrauen ist die Grundlage jeder anwaltlichen Beratung oder Vertretung. Rechtsanwälte sind deshalb zur Verschwiegenheit sowohl berechtigt als auch verpflichtet. Über alles, was er im Zusammenhang mit einem Auftrag von seinem Mandanten erfährt, hat der Rechtsanwalt zu schweigen. Verstößt der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gegen diese Verpflichtung, kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Gesetz garantiert Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, dass sie sich auch vor Gerichten und Behörden auf ihre Schweigepflicht berufen dürfen. Unterlagen, auf deren Inhalt sich das Schweigerecht bezieht, können deshalb auch nicht beschlagnahmt werden.“ (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer – BRAK)
Soweit die Theorie. In der Praxis allerdings wird u.a. durch die EU-Geldwäscherichtlinien unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung nicht nur das Bankgeheimnis massiv ausgehöhlt, sondern eben auch die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwalt und Steuerberater. Die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Steuerfahndung beschlagnahmen trotz entsprechender Verbote „munter“ Akten und Unterlagen bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Diese zeigen – um sich nicht dem nahezu immer unbegründeten Verdacht der Beihilfe zu Straftaten auszusetzen und/oder aus purer Furcht – allzu schnell Willfährigkeit und machen gerade nicht von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch. In nicht seltenen Fällen werden Unterlagen sogar freiwillig herausgegeben und damit auch noch die letzte „Verteidigungslinie“ eines späteren Strafverteidigers durchbrochen, nämlich das Sich-Berufen auf ein Beweisverwertungsverbot.
Kompetenz
Und damit kommen wir zur Kompetenz: „Rechtsanwälte sind die kompetenten Berater in allen Rechtsangelegenheiten. In einem mehrjährigen intensiven Hochschulstudium und einer anschließenden praktischen Ausbildung haben sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben. Darüber hinaus haben Rechtsanwälte die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden – das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.“ So heißt es wiederum in einer Veröffentlichung der BRAK. Das wäre ja alles zu schön, um wahr zu sein. Nicht ohne Grund nehmen allerdings die Fälle von Anwaltshaftung von Jahr zu Jahr zu. In einem etwas plakativen Artikel bereits aus dem Jahre 2014 beklagt die „Welt“ das enorme Qualitätsgefälle bei deutschen Rechtsanwälten und dies bedauerlicherweise völlig zu Recht. Die Kanzlei OEHLMANN legt großen Wert auf die qualitätsvolle Bearbeitung der ihr übertragenen Mandate. Ohne herausragende Kompetenz der einzelnen Sachbearbeiter kann dies schlechterdings nicht gelingen. Neben überdurchschnittlichen Examensnoten spielen dabei immer auch eine langjährige Berufserfahrung und fortwährende Weiterqualifikationen eine Rolle. Junge Kollegen und Kolleginnen werden bei uns nicht ins „kalte Wasser“ geworfen, sondern schrittweise im Team an ihre Aufgaben herangeführt. Teilweise werden eigens zu diesem Zweck Pro-Bono-Mandate akquiriert.
Loyalität
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Ohne Wenn und Aber. Im Rahmen von Recht und Gesetz hat ein Rechtsanwalt alles zu unternehmen, was dem Interesse des Mandanten dient, denn Loyalität ist eines der wichtigsten Gebote für die anwaltliche Tätigkeit. Dazu gehört auch, dass der Rechtsanwalt berufsrechtlich dazu verpflichtet ist, Aufträge abzulehnen, die zu einem Interessenkonflikt führen können, und besondere Sorgfalt beim Umgang der ihm anvertrauten Gelder zu üben. Verstöße gegen diese Verpflichtung können berufsrechtlich und gegebenenfalls sogar strafrechtlich geahndet werden.