1. Begriff: Bei der Korrespondenzversicherung handelt es sich um einen Vertrag, der vom Versicherungsnehmer mit einem Versicherer in einem anderen Land abgeschlossen wird, ohne dass der Versicherer im Land des Versicherungsnehmers tätig wird. Die Korrespondenzversicherung wurde u.a. in Deutschland nicht als Betrieb des Versicherungsgeschäfts im Inland angesehen; der Versicherer brauchte daher keine Zulassung im Inland.

2. Bedeutung: Form der Dienstleistungsfreiheit. Für den Binnenmarkt hat der Begriff daher keine eigenständige Bedeutung mehr, wohl aber für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittlandsunternehmen.

(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)

Korrespondenzversicherung
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)