Fremdwährungsversicherung, Valutaversicherung.

1. Begriff:

Versicherung, bei der die Versicherungsprämien und die Versicherungsleistungen zur Sicherung des Versicherungsnehmers gegen Währungsrisiken an eine ausländische Währung geknüpft sind.

2. Anwendungsgebiete:

a) Lebensversicherung: (1) Versicherung in ausländischer Währung, die ein inländischer Versicherungsnehmer bei einem ausländischen Versicherungsunternehmen abschließt. Mit Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, ist die Fremdwährungsversicherung grundsätzlich nur als Korrespondenzversicherung zulässig (§ 105 VAG). (2) Versicherung in ausländischer Währung, die ein inländischer Versicherungsnehmer bei einem inländischen Versicherungsunternehmen abschließt. Die Deckungsrückstellung wird in der betreffenden Fremdwährung angelegt. Der Deckungsstock enthält selbstständige Fremdwährungsabteilungen.

b) Transportversicherung: Eine Fremdwährungsversicherung ist im internationalen Handel möglich, gelegentlich staatlich erzwungen. Die Zulässigkeit von Fremdwährungsversicherungen hängt von der Devisengesetzgebung ab.

(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)

Fremdwährungsversicherung
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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