Auch Kostenrisiken sind durch einschlägige Versicherungsprodukte versicherbar. In erster Linie sind hier zu nennen Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Krankheiten. Zu beachten ist allerdings, dass Krankheitskosten in der Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, die dem Bereich des (öffentlichen) Sozialversicherungsrechts zuzuordnen sind. Das Sozialversicherungsrecht ist hingegen nicht Gegenstand dieser Webpräsenz.

Kostenrisiken bezüglich Krankheitskosten betreffen im Bereich des Versicherungsrechts daher lediglich die private Krankenversicherung, die private Krankenzusatzversicherung und die Krankentagegeldversicherung.

An sonstigen Kostenrisiken kommen in erster Linie die Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Betracht, wobei hier nicht nur Gerichtskosten und Anwaltskosten zu nennen sind, sondern auch die teilweise erheblichen Kostenrisiken bei der Einholung von Sachverständigengutachten, die z.B. bei der Wertermittlung von Unternehmen etwa im Zuge von familienrechtlichen, erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht selten fünfstellige Beträge erreichen.

In nicht wenigen Fällen können Sie nicht durch Versicherungen abgedeckte Kosten auch als außerwöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dies sind Aufwendungen, die zwangsläufig und außergewöhnlich sind (z.B. Krankheitskosten). Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wiederum können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Einen näheren Einblick erhalten Sie auf unseren nachfolgenden Merkblättern, die auch diesen Teil beinhalten.

Kostenrisiken
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Kostenrisiken
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht