Die sog. Insassenunfallversicherung ist nach unserer Meinung gänzlich überflüssig. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Art der Unfallversicherung und sichert den Versicherungsnehmer / Halter des Fahrzeuges dagegen ab, dass Mitfahrer durch sein eigenes Verschulden oder das Verschulden anderer zu Schaden kommen. Grundsätzlich ist es für diese Mitfahrer nämlich möglich, Schadensersatzansprüche ihm gegenüber zu erheben. Nach der entsprechenden Gesetzesänderung bereits im Jahre 2002 ist die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung aber auch für derartige Schäden eintrittspflichtig, die den Mitinsassen eines Fahrzeugs entstehen.

In und von der Versicherungswirtschaft werden jedoch Fälle diskutiert, die trotzdem den Abschluss einer Insassenunfallversicherung nahelegen, beispielsweise die Verursachung eines Unfalls durch einen unbekannten Dritten (Fahrerflucht), einen Fußgänger o.ä. In diesem Falle allerdings sehen wir kein Haftungsrisiko des Halters. Zwar würde die Insassenunfallversicherung derartige Fälle abdecken. Diese (kostenpflichtige) Risikoabdeckung ist jedoch unserer Meinung nach Sache der Mitfahrer im Rahmen einer von diesen selbst abzuschließenden Unfallversicherung.

Insassenunfallversicherung
Denise HübenthalRechtsanwältin
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