Versicherer. 1. Begriff: Das Versicherungsunternehmen ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag. Das Versicherungsunternehmen ist der Verkäufer von Versicherungsschutz.
2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.
3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen tätig sein.
Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0
Leinefelde
Telefon: 03605 544 330
Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)
oder schreiben Sie hier eine Mail: