Versicherungsunternehmen

Versicherer. 1. Begriff: Das Versicherungsunternehmen ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag. Das Versicherungsunternehmen ist der Verkäufer von Versicherungsschutz.

2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.

3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen tätig sein.