Versicherer. 1. Begriff: Das Versicherungsunternehmen ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag. Das Versicherungsunternehmen ist der Verkäufer von Versicherungsschutz.

2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.

3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen tätig sein.

Versicherungsunternehmen
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
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Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

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