Die Solvabilität ist für Versicherer gesetzlich geregelt. Eine ausreichende Solvabilität ist gegeben, wenn die Höhe der Eigenmittel mindestens der Höhe der Soll-Solvabilität (Eigenmittelanforderungen) entspricht. Bei der Soll-Solvabilität wird unterschieden nach der sogenannten Solvabilitätskapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung. Liegen keine ausreichenden Eigenmittel zur Bedeckung der Anforderungen vor, so entstehen aufsichtliche Folgen, die in ihrer Schwere gestaffelt sind.
Unter Solvency II gibt es explizite Eigenmittelanforderungen auch für Gruppen.
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