Unter Solvabilität versteht man im Versicherungswesen die Ausstattung eines Versicherers mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Eigenmittel sind vorzuhalten, um unerwartete Verluste des Versicherers abzudecken. Diese sichern somit die Ansprüche der Versicherungsnehmer auch bei ungünstigen Entwicklungen.

Die Solvabilität ist für Versicherer gesetzlich geregelt. Eine ausreichende Solvabilität ist gegeben, wenn die Höhe der Eigenmittel mindestens der Höhe der Soll-Solvabilität (Eigenmittelanforderungen) entspricht. Bei der Soll-Solvabilität wird unterschieden nach der sogenannten Solvabilitätskapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung. Liegen keine ausreichenden Eigenmittel zur Bedeckung der Anforderungen vor, so entstehen aufsichtliche Folgen, die in ihrer Schwere gestaffelt sind.

Unter Solvency II gibt es explizite Eigenmittelanforderungen auch für Gruppen.

Quelle: Eigenmittel / Eigenmittelanforderungen

Eigenmittel / Eigenmittelanforderungen
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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