Während der vereinbarten Vertragslaufzeit einer Risikolebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft einen einmaligen Betrag gleich zu Beginn oder einen monatlichen Beitrag. Diese wiederum versichert, im Falle des Todes des Versicherten, den im Versicherungsvertrag begünstigten Personen die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Um einen finanziellen Ausgleich für den Wegfall des Hauptverdieners einer Familie oder eines Geschäftspartners zu ermöglichen, empfehlen Experten eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge errechnet sich anhand verschiedener Kriterien, die das Risiko einer Zahlung beeinflussen können. Dazu zählen:

  • Alter beim Abschluss der Versicherung
  • Vertragslaufzeit
  • Berufsrisiken
  • Bildungsstand
  • Freizeitrisiken (z. B. gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen)
  • Gesundheitsrisiken (z. B. Vorerkrankungen, Raucher)
  • Höhe der Versicherungssumme

Bis zur Einführung der Unisex-Tarife am 21. Dezember 2012 hatte auch das Geschlecht einen großen Einfluss auf die Beitragshöhe. Männer mussten bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung wesentlich höhere Beiträge zahlen. (Quelle: Wikipedia)

Die Risikolebensversicherung ist ein Versicherungsprodukt aus der Sparte der Lebensversicherungen, das wir im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung oder zur Rentenversicherung regelmäßig zum Gegenstand einer entsprechenden Abschlussempfehlung machen. Gerade mit der sog. verbundenen Risikolebensversicherung können sich Eheleute in der Phase des gemeinsamen Vermögensaufbaues, etwa durch Kauf eines Familienwohnheimes, bei dem zur Bedienung der entsprechenden Darlehen auf das Einkommen beider Ehepartner abgestellt wird, sich diese beiden Verdiener gegenseitig absichern. Im Falle des Versterbens einer der beiden Einkommensträger wird dann der Erhalt des bis dato geschaffenen Vermögens gesichert, denn durch die Versicherungsleistung kann eine Sondertilgung verknüpft mit einer Reduzierung der monatlichen Belastung erreicht werden, sofern man sich dieses Modell bei Abschluss der entsprechenden Darlehen vorbehalten hat. Ansonsten ist dies dann mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.

Auch in anderen Konstellationen kann sich der Abschluss einer derartigen Versicherung als sinnvoll erweisen, etwa bei einem Unternehmen mit zwei tätigen Gesellschaftern. Der Vorteil der günstigeren Beiträge einer solchen verbundenen Risikolebensversicherung in Relation zum Abschluss zweier Einzelverträge wird jedoch mit dem Nachteil erkauft, dass im Falle des Versterbens beider verbundener vericherter Personen die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob anstatt dessen nicht doch dem Abschluss von separaten Verträgen der Vorzug zu geben ist.

Lebensversicherung (Risiko)
Birgit OehlmannRechtsanwältin
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Lebensversicherung (Risiko)
Denise HübenthalRechtsanwältin
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  • Fachanwältin für Erbrecht
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