Die klassische Form der Kapitallebensversicherung ist die sog. gemischte Lebensversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod oder bei Erleben des Ablaufs der Versicherung. Da hier auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, muss gemäß der gesetzlichen Vorgaben die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Biometrische Risiken (hier der Todesfall) können zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag führen. Derartige Risiken müssennach dem Versicherungsprinzip finanziert werden. Die gemischte Lebensversicherung ist in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen nicht nur in Deutschland die vorherrschende Form der Lebensversicherung.

Wir empfehlen den Abschluss derartiger Versicherungen nur noch in seltenen Ausnahmefällen, obwohl Versicherungsvermittler diese nach wie vor gerne als langfristige und sichere Lösungen für die Altersvorsorge anbieten. Aufgrund des seit etlichen Jahren anhaltenden Niedrigzinsniveaus kann von einer annähernd vertretbaren Rentabilität dieses Versicherungsproduktes als Altersvorsorge definitiv nicht mehr die Rede sein. Hier muss nicht nur der gesamte Verwaltungsaufwand zuvor verdient werden, um überhaupt noch eine Rendite erwirtschaften zu können. Es sind auch nicht unerhebliche Abschlussgebühren einzupreisen, die den Abschluss derartiger Versicherungen für Vermittler ja so attraktiv machen. Kurz zusammengefasst: Finger weg!

Lebensversicherung (Kapital)
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Lebensversicherung (Kapital)
Denise HübenthalRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)

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