Die KFZ-Kaskoversicherung ist im Gegensatz zu der KFZ-Haftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Die einzelnen Versicherungsbedingungen, für die es keine „staatlichen Standards“ gibt, unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Die wesentlichen Unterschiede liegen im jeweiligen Leistungsumfang. Man unterscheidet zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung.

Der Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung versichert das versicherte Fahrzeug einschließlich sog. mitversicherter Teile gegen

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub (nicht: Unterschlagung!)
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • je nach Deckungsumfang auch Zusammenstoß mit Federwild

Der Deckungsumfang der Vollkaskoversicherung umfasst darüber hinaus auch Unfälle des versicherten Fahrzeugs sowie mut- und böswillige Handlungen von Dritten (Vandalismusschäden etc., teilweise sind diese auch bereits im Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung enthalten).

Die Entscheidung, welche der Versicherungsarten im Kaskobereich die richtige ist oder ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung überhaupt lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Teilweise ist sogar der Prämienaufwand der Vollkaskoversicherung (mit Schadenfreiheitsklassen) gleich oder geringer als die reine Teilkaskoversicherung. Dies ist beispielsweise häufig der Fall bei Fahrzeugen, die in der Diebstahlstatistik ganz vorne platziert sind, so u.a. immer noch der VW T4, obwohl dessen Bauzeit bereits im Jahre 2003 endete.

Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung:

AKB 2008

AKB 2015

KFZ-Kaskoversicherung
Andrea KahleRechtsanwältin
KFZ-Kaskoversicherung
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht