Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung, auch als Gewinnbeteiligung bezeichnet, ist ein zentraler Bestandteil klassischer Lebensversicherungen. Sie ermöglicht es den Versicherungsnehmern, an den finanziellen Erfolgen des Versicherers teilzuhaben.

Grundlagen der Überschussbildung

Die Prämien für Lebensversicherungen werden auf Basis sehr vorsichtiger Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Ziel ist, dass auch langfristige Verträge selbst unter ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zuverlässig erfüllt werden können.

Hierbei entstehen regelmäßig Überschüsse, die auf verschiedenen Faktoren beruhen:

  • Zinserträge: Höhere Kapitalanlageerträge als ursprünglich kalkuliert (Rohüberschuss).

  • Sterblichkeitsgewinne: Geringere Sterblichkeit als erwartet.

  • Verwaltungskostenersparnisse: Effiziente Verwaltung führt zu Kostenvorteilen.

Nach gesetzlichen Vorgaben (§ 56a VAG) und üblicher Praxis müssen diese Überschüsse überwiegend an die Versicherungsnehmer zurückfließen:

  • Mindestens 90 % der Zinserträge

  • Mindestens 75 % der Sterblichkeitsgewinne

  • Mindestens 50 % der Kosteneinsparungen

Ein Teil des Überschusses wird direkt auf die Versicherungsguthaben der Versicherten gutgeschrieben, der Rest zunächst der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeordnet. Aus dieser Rückstellung werden jährlich – meist mit ein- bis zweijähriger Verzögerung – laufende Überschussanteile ausgezahlt. Zusätzlich wird häufig ein Schlussüberschussanteil angesammelt, der bei Vertragsende oder unter bestimmten Voraussetzungen bei vorzeitiger Kündigung als Zusatzleistung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Die Art der Gewinnverteilung (z. B. Direktgutschrift, RfB-Zuweisung, Barauszahlung) und die Bedingungen (z. B. Wartezeiten, Mindestvertragslaufzeit) unterscheiden sich je nach Versicherer erheblich.

Verwendung der Überschüsse

Die Versicherer bieten mehrere Möglichkeiten, wie Überschussanteile genutzt werden können:

  1. Verzinsliche Ansammlung: Überschüsse werden zugunsten des Versicherungsnehmers verzinslich angesammelt und erhöhen den Vertragswert langfristig.

  2. Bonussystem zur Erhöhung der Leistungen: Die Versicherungssumme steigt durch laufende Überschüsse.  Bei Rentenversicherungen erhöhen Überschüsse die zukünftigen Rentenzahlungen.

  3. Reduzierung von Laufzeiten: Überschüsse können verwendet werden, um die Versicherungsdauer oder die Prämienzahlungsdauer zu verkürzen, insbesondere bei Verträgen mit langer Laufzeit.

  4. Barauszahlung: Die Überschussanteile können auf Wunsch direkt in bar ausgezahlt werden.

  5. Verrechnung mit Prämien: Alternativ können die Überschüsse zur Verrechnung mit fälligen Beiträgen genutzt werden, wodurch die laufende Belastung für den Versicherungsnehmer sinkt.

Strategische Bedeutung

  • Überschussbeteiligungen steigern die attraktivität klassischer Lebens- und Rentenversicherungen, da sie eine Beteiligung an den Erfolgen des Versicherers ermöglichen.

  • Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, die Verwendung der Überschüsse vertraglich festzulegen, um die persönliche Strategie zu unterstützen – sei es maximale Kapitalbildung, höhere Rentenzahlung oder Reduzierung der Laufzeit.

  • Versicherungsvergleiche sollten daher nicht nur auf die garantierte Leistung, sondern auch auf die Prognose der Überschussbeteiligung achten, da diese den realen Ertrag eines Vertrages erheblich beeinflusst.