Keine Verletzung von Sicherungspflichten bei Unfall auf Wasserbahn im Freizeitpark

Das LG Köln hatte sich infolge einer Verletzung eines Fahrgastes auf einer Wasserbahn mit der Frage zu befassen, ob der Betreiber eines Freizeitparks alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Die Klägerin besuchte den Freizeitpark der [...]