Betriebsübergang nach Arbeitgeberinsolvenz: Haftung des Betriebserwerbers für betriebliche Altersversorgung
Nachfolgend ein Beitrag vom 26.7.2017 von Langohr-Plato, jurisPR-ArbR 30/2017 Anm. 3 Leitsätze 1. Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz haftet der Erwerber nicht für die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits erdiente endgehaltsbezogene Dynamik. Der Arbeitnehmer [...]