Ob Acapulco oder Zinnowitz: Wer demnächst in den Sommerurlaub startet, sollte vor Reiseantritt unbedingt seinen Versicherungsschutz überprüfen und unter Umständen mit der einen oder anderen Versicherung „nachrüsten“.
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung helfen dann weiter, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Als wichtiger Grund gelten zum Beispiel: schwere Krankheit oder ein Unfall, Unverträglichkeit nach einer Impfung oder der Tod eines nahen Angehörigen. Die Reisegepäckversicherung ersetzt weltweit Schäden, die durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Reisegepäcks entstanden sind. Die Versicherung kommt für alle Dinge des persönlichen Reisebedarfs auf: für aufgegebenes Reise- oder Handgepäck sowie Reiseandenken und Geschenke bis zu einer vereinbarten Höchstsumme.
Für Auslandsreisen ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll – bei Reisen in Länder außerhalb Europas sogar unverzichtbar. Denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern der EU oder in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Auch für medizinisch notwendige Rücktransporte übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten.
Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt sollte darüber nachdenken, für sein Fahrzeug einen Autoschutzbrief abzuschließen. Ersetzt werden unter anderem nach einem Unfall oder einer Panne die Bergungskosten des Fahrzeugs, Abschlepp- und Unterstellkosten, der Rücktransport bei der Erkrankung des Fahrers und Übernachtungs- und Mietwagenkosten.
Die sogenannte „Mallorca-Police“ hilft bei einem Unfall mit einem Mietwagen: Für diese gelten in vielen Urlaubsländern sehr niedrige Mindestversicherungssummen. Verursacht der Fahrer einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten darüber hinaus, muss er die Differenz selbst aufbringen. Davor schützt die „Versicherung für den Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.
Ins Handschuhfach gehören außerdem der Europäische Unfallbericht. Er hilft, einen Unfall in mehreren europäischen Sprachen zu protokollieren und vereinfacht damit auch die Schadenabwicklung. Auch die Grüne Versicherungskarte sollte bei Auslandreisen dabei sein: Zwar ist sie als Nachweis des eigenen Versicherungsschutzes in der Regel nicht mehr notwendig – dafür gilt das Kfz-Zulassungskennzeichen als ausreichend – wird aber dennoch nach einem Unfall oftmals noch verlangt.
Welche Versicherungen für den Urlaub außerdem noch wichtig sind, ist in der Broschüre „Reisen ohne Risiko – Richtig versichert in den Urlaub“ übersichtlich zusammengefasst. Die Broschüre kann in Einzelexemplaren kostenlos unter 0800 / 7 42 43 75 beim GDV-Verbraucherservice bestellt werden.
Ansprechpartner:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 – 51 19
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Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 29.6.2009