Versicherer und Polizei wollen den Schutz vor Diebstahl auf deutschen Gewässern deutlich verbessern: Ein Boots-Pass, der vom Eigentümer selbst ausgefüllt wird, soll den Dieben das Handwerk schwerer machen.

Bootsbesitzer können darin den Namen des Bootes, technische Daten, Besonderheiten und Merkmale wie nicht serienmäßige Ausstattungen und Beschädigungen festschreiben, die nach einem Diebstahl die Identifikation des Bootes und die Fahndung der Polizei deutlich erleichtern. Die genaue und umfassende Beschreibung von Boot und Zubehör erhöht für den Dieb das Entdeckungsrisiko und erschwert den Weiterverkauf.

Grund für die gemeinsame Aufklärungsaktion: Immer mehr Bürger suchen Erholung auf Deutschlands Gewässern. Ob auf einer Jolle oder auf einer luxuriösen Großjacht, das Interesse am Wassersport steigt. Der neue Trend weckt auch das Interesse der Diebe: Allein durch die deutschen Versicherer werden Bootswerte von 7,6 Mrd. Euro abgesichert. Etwa 130 Millionen Euro pro Jahr zahlen Versicherer für gestohlene Wasserfahrzeuge und Zubehör in Europa.

Anders als Straßenfahrzeuge sind Wasserfahrzeuge nicht einheitlich gekennzeichnet. Hinzu kommt, dass es für Boote bislang weder eine einheitliche Zulassungsbehörde noch ein einheitliches Zulassungsverfahren gibt.

Wer einen Diebstahl vermeiden will, sollte folgende Regeln der Polizei beachten:

• Wer ein Boot kaufen will, sollte den Boots-Pass möglichst bereits zur Besichtigung des neuen Bootes mitnehmen. Auf die im Pass genannten Merkmale sollte bereits beim Erwerb des Bootes geachtet werden.

• Höchste Vorsicht ist geboten, wenn ein Boot ohne Rumpfnummer (CIN – Craft Identification Number) oder mit „überarbeiteten“ Individualnummern angeboten wird: Herkunft und Besitzverhältnisse des Bootes sollten dringend geklärt werden.

• Das Boot sollte aus verschiedenen Perspektiven fotografiert werden – auch Besonderheiten und Bootszubehör.

• Der ausgefüllte Boots-Pass sollte kopiert werden und in mehreren Ausfertigungen griffbereit sein: sowohl zu Hause als auch unterwegs.

• Die Angaben im Boots-Pass sollten auf aktuellem Stand gehalten werden, vor allem nach dem Anbau von Zusatzgeräten oder nach größeren Reparaturen.

• Oft können der Außenborder und sonstiges außen angebrachtes Zubehör besser gegen Wegnahme geschützt werden – etwa, indem es während des Stilliegens von Bord entfernt und beispielsweise in der heimischen Garage aufbewahrt wird.

Der Boots-Pass wird gemeinsam herausgegeben von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bootsbesitzer können den Pass bei ihrem Versicherer bekommen. Er ist in Einzelexemplaren zu bestellen unter info@gdv.de und steht auf www.skipperinfo.de und unter www.polizei-beratung.de zum Download bereit. Unter www.skipperinfo.de geben die deutschen Versicherer zudem Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Boots-Passes.

Ansprechpartner:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 – 51 19
k.rueter@gdv.de

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 11.7.2008