Kein Verkehrsopfer sollte dadurch benachteiligt werden, dass der Schaden durch ein Kraftfahrzeug mit ausländischer Zulassung verursacht wurde. Der ausländische Kraftfahrer sollte deshalb bei Grenzübertritt mindestens nach den Bedingungen des besuchten Landes haftpflichtversichert sein. Ferner sollte der zunehmende grenzüberschreitende Verkehr erleichtert werden. Dies waren die Kernziele der UNO-Empfehlung Nr. 5 vom 25. Januar 1949 an die Regierungen. Die Verabschiedung dieser Empfehlung der Vereinten Nationen gilt als Beginn des Grüne-Karte-Systems. Sie enthält bereits seine bis heute geltenden Richtlinien.

Ursprünglich gehörten dem Grüne-Karte-System 13 Staaten an. Heute sind es 45. Die „Grüne Karte“ ermöglicht den Autofahrern seit vielen Jahren, in andere Länder zu reisen, ohne jedes Mal bei Grenzübertritt eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung für das jeweilige besuchte Land abzuschließen. Denn auch in den Staaten der Europäischen Union gelten jeweils unterschiedliche Haftungsregelungen im Straßenverkehr, ein anderes Schadenersatzrecht und insbesondere meist auch niedrigere Mindestdeckungssummen für den Versicherungsschutz. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Versicherungslösungen.

Die Grüne Versicherungskarte bietet die Garantie, dass ein Fahrzeug auch im besuchten Ausland – wenn dieses Mitglied des Grüne-Karte-Systems ist – gemäß den dort geltenden Haftungsregelungen versichert ist.

Innerhalb des Geltungsbereichs der Grünen Karte werden mehrere 100.000 Schadenfälle pro Jahr abgewickelt – über 50.000 davon vom Deutschen Büro Grüne Karte in Berlin. Geschieht in Deutschland ein Unfall, den ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug verursacht hat, übernimmt in aller Regel das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ausländische Kfz. Das DBGK reguliert die Schadenfälle nicht selbst, sondern überträgt die Abwicklung einem Mitgliedsunternehmen oder einem privaten Schadenregulierungsbüro.

Mittlerweile ist die Grüne Karte in vielen Fällen überflüssig: Das amtliche Kennzeichen gilt nun als ausreichender Versicherungsnachweis. Durch das Grüne-Karte-System wird die Schadenabwicklung bei Unfällen mit Fahrzeugen aus dem Ausland erheblich erleichtert. Das System hat sich bewährt, funktioniert im Wesentlichen störungsfrei und bringt dem Verkehrsopfer erhebliche Vorteile bei der Schadenabwicklung.

Ansprechpartner:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 – 51 19
k.rueter@gdv.de

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 14.5.2009