Wer in der närrischen Zeit ausgelassen feiern will, sollte dabei ein paar wichtige Dinge beachten. Denn neben allem Frohsinn mahnen die deutschen Versicherer auch zur Vorsicht, denn schnell ist etwas passiert und der Spaß vorbei. Besonders bei den Rosenmontagsumzügen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden.

Die deutschen Versicherer geben deshalb Tipps, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt:

  • Zuschauer des närrischen Treibens haften natürlich für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung auf.
  • Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs – meist ein eigenes Festkomitee – können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Die Mitglieder des Festkomitees sind damit für ihre Haftung aus der Überwachung und der Leitung der Veranstaltung versichert. Auch Schäden, die durch Werfen von vorher genehmigten kleinen Gegenständen (z. B. „Kamellen“) entstehen, sind abgedeckt.
  • Karnevalsgesellschaften sollten sich mit einer Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung absichern. Die einzelnen Zugteilnehmer sind damit gegen Schäden versichert, die bei „üblichen“ Karnevalsumzügen entstehen können.
  • Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur „umzugsgeeignete“ Pferde eingesetzt werden.

Wer Alkohol trinken will, sollte sein Auto am besten stehen lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des Kaskoversicherers, außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Dasselbe gilt natürlich auch bei Drogenkonsum, den die Polizei inzwischen mit Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de und www.dont-drug-and-drive.de.

Ansprechpartner:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 20 20 – 51 16
E-Mail: s.schweda@gdv.de

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 22.1.2008