Am 1. August 2007 tritt das von der Bundesregierung beschlossene absolute Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit und für junge Fahrer unter 21 Jahren in Kraft. „Das Verbot ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten“, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Immerhin waren junge Fahrer im Alter von 18-21 Jahren im Jahr 2005 an rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden beteiligt. Allerdings sei die Zahl der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21-25-jährigen mit fast 18 Prozent noch höher. Deshalb müsse das Unfallgeschehen weiter beobachtet und darüber nachgedacht werden, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das Alkoholverbot am Steuer mit einbezogen werden sollte.

Die deutschen Versicherer weisen darauf hin, dass der Kfz-Haftpflicht-versicherer bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall generell – also nicht nur bei Fahranfängern – bis zu 5.000 Euro Regress vom Unfallverursacher nehmen kann. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung. Handelt der Autofahrer dabei grob fahrlässig, braucht die Versicherung bei einem Unfall nicht für den Schaden aufkommen.

Bei Verstößen gegen die neue Regelung drohen nach Angaben des Verkehrsministeriums ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Zudem kann sich für Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind, diese um weitere 2 Jahre verlängern und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.

Ansprechpartner:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 20 20 – 51 16
s.schweda@gdv.org

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 1.8.2007