Sie sind weder Fahrrad noch Mofa. Sie werden vom Hersteller Segway „Personal Transporter“ genannt, diese zweirädrigen, selbstbalancierenden Elektro-Stehroller. Sie werden häufig für Touristentouren in Großstädten angeboten, gelten als chic, innovativ und trendy. Ein Hightech-Fortbewegungsmittel für die i-pod-Generation, wenn auch noch ein seltenes: In Deutschland gibt es momentan rund 1.000 Segways, weltweit etwa 35.000.
Sind diese skurrilen Zweiräder auch sicher? Unter welchen Umständen können sie im Straßenverkehr bewegt werden? Wie sollen sie zugelassen und versichert sein? Um diese Fragen zu klären, hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) mit aktuellen Segway-Modellen ausführliche Fahrversuche und zwei spektakuläre Crashtests auf einem Testgelände in Neumünster (Schleswig-Holstein) durchgeführt. Die wichtigsten Erkenntnisse: Grundsätzlich sind diese Fahrzeuge für den Straßenverkehr geeignet und mit Fahrrädern vergleichbar. Deshalb sollten sie auch wie diese behandelt werden, sprich mit Licht, Klingel und einer guten Bremseinrichtung ausgerüstet sein.
Das Bremsen aus der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch Gewichtsverlagerung ist für Anfänger problematisch – nicht nur in Gefahrensituationen. Erst „Profis“ mit genügend Übung erreichen Verzögerungswerte, die mit einem Fahrrad vergleichbar sind. Die logische Folgerung: Segways sollten nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer im öffentlichen Straßenverkehr nur mit maximal 9 km/h bewegt werden.
Zwei Dinge zeigten die Crashtests, die in dieser Form erstmals durchgeführt wurden: Bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h (Höchstgeschwindigkeit der Segways: 20 km/h) besteht bei einer Kollision mit einem Fußgänger für diesen eine erhebliche Verletzungsgefahr. Fällt der Passant nach dem Zusammenprall mit dem Segway (Gesamtmasse mit Fahrer bis zu 165 kg) dann auch noch auf den Hinterkopf – wie der Dummy im Test – sind sogar tödliche Verletzungen nicht auszuschließen.
Bei Schrittgeschwindigkeit sind diese Fahrzeuge allerdings gut handhabbar. Aus diesem Grund plädiert Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), diese Trend-Fahrzeuge nicht mit der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren zu lassen, sondern nur mit maximal 6 km/h.
Durch seine erhöhte Steh-Position ist auch der Segway-Fahrer gefährdet: Fällt er von seinem elektronisch Stehroller auf den Kopf, können schwerste Verletzungen die Folge sein. Deshalb sollten Segway-Fahrer immer einen (Fahrrad-)Helm tragen.
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) fordert deshalb:
- Segways sollten nur nach einem speziellen Training im Straßenverkehr bewegt werden.
- In Fußgängerzonen und auf Gehwegen sollten Segways nur mit maximal 6 km/h fahren dürfen, ansonsten empfiehlt die UDV maximal 9 km/h.
- Technisch sollten sie wie Fahrräder behandelt werden (Licht, Klingel, Ständer, Verzögerungseinrichtung).
- Grundsätzlich sollte jeder Segway-Fahrer zum Eigenschutz einen Helm tragen.
- Versicherungsschutz muss sein und kann durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.
Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
Mobil: 0172/399 58 56
E-Mail: s.brockmann@gdv.de
Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 21.5.2008