Es klingt verlockend: Alle Schilder und Ampeln in den Innenstädten radikal beseitigen, einfache Regeln einführen und gemeinsame Verkehrsräume für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer schaffen. Schon passieren weniger Unfälle und der Verkehr läuft harmonisch im geteilten Straßenraum. „Shared Space“ heißt das Zauberwort, das von der EU europaweit gefördert wird. Auch deutsche Kommunen sehen darin eine Chance für die Neuordnung ihrer Ortskerne.  Die Unfallforschung der Versicherer warnt jedoch vor zuviel Euphorie. Wenn Shared-Space-Projekte ohne genaue Analyse der Verkehrssituation, des Verkehrsaufkommens, des Unfallgeschehens und der baulichen Voraussetzungen angegangen werden, drohen vor allem den schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Fahrradfahrern oder gar Behinderten ganz neue Risiken.

Als Generalmaßnahme zum Wohle der Verkehrsberuhigung und der Verkehrssicherheit halten die Unfallforscher im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) „Shared Space“ deshalb für ungeeignet. Allenfalls als Nischenlösung ist dies denkbar – aber nur dann, wenn der Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.

Aus Sicht der GDV-Unfallforschung hat schon die Vorstufe dieser Shared-Space-Projekte, der sogenannte „Verkehrsberuhigte Bereich“, der in den 70er Jahren eingeführt wurde, in Deutschland nicht den gewünschten Erfolg gezeigt: Es wird meist zu schnell gefahren, falsch geparkt und sowohl Autofahrer als auch Radfahrer oder Fußgänger sind sich der genauen Regeln im „verkehrsberuhigten Bereich“ nicht bewusst. Ein harmonisches Miteinander ist selten. Umso kritischer ist die Ausweitung solcher „geteilten Räume“ auf ganze Ortskerne bei deutlich höherem Geschwindigkeitsniveau (30 km/h statt ca. 7 km/h).

Deshalb fordert die Unfallforschung der Versicherer:

  • Keine „Shared-Space-Projekte“ bei hoher Verkehrsbelastung, insbesondere hohem Durchgangs- und Schwerlastverkehr
  • Genaue Analyse des Unfallgeschehens und der „Ist-Situation“
  • Einbindung der Unfallkommissionen
  • Besondere Beachtung des Schutzes schwacher Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Senioren, Behinderte
  • Vorher-Nachher-Wirksamkeitsuntersuchungen
  • Beachtung der rechtlichen RahmenbedingungenAnsprechpartner:
    Klaus Brandenstein
    Tel.: 030 / 20 20 – 58 83
    E-Mail: k.brandenstein@gdv.org

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 29.5.2007