Nachfolgend ein Beitrag auf heise-online vom 06.11.2015:

Es ist ein Horror-Szenario für jeden Autofahrer: Blitzeis auf der Straße führt auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall. In der Folge fahren dutzende weitere Fahrzeuge auf das Auto vor ihnen auf. Ein Entrinnen ist hier auch für geübte Fahrer praktisch unmöglich. Zumindest über die Regulierung der Schäden müssen sich deutsche Autofahrer künftig keine Sorgen mehr machen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Massenunfälle: Versicherer ändern Haftungsregelung
Massenunfälle: Suche nach dem Verursacher oft schwierig. Massenunfälle: Versicherer ändern Haftungsregelung
Bild: Cosmos Direkt
Massenunfälle sind zum Glück selten, doch wenn sie passieren, gibt es meist zahlreiche Verletzte, und der Schaden ist immens. Den vorerst letzten solchen Unfall gab es 2011 auf der A19 bei Rostock: 83 Fahrzeuge kollidierten, acht Menschen starben, mehr als hundert wurden verletzt.

„Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln“, sagt Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und genau für diesen Fall haben die deutschen Kraftfahrtversicherer ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert: Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge können sich ab sofort direkt an den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann. Ist der Verursacher bekannt, zahlt wie gehabt dessen Haftpflicht-Versicherung den gesamten Schaden.

Die neue Regelung sieht vor, dass die eigene Versicherung Sämtliche Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto übernimmt – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall laut GDV nicht angerechnet.

„Die neuen Regeln geben den Unfallopfern mehr Sicherheit: Die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe übernommen“, sagt Pataki. Bislang trugen die im GDV organisierten Kfz-Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten. Bei Schäden an Front und Heck sowie bei Totalschäden wurden zwei Drittel übernommen, bei einem reinen Frontschaden 25 Prozent.

Für eine freiwillige Regulierungsaktion müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Erstens darf die Polizei keinen Verursacher festgestellt haben, zweitens müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein – ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, reichen bereits 20 Fahrzeuge – und drittens muss das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben.

(mid)