Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Aurich bestätigt, mit dem die Schadensersatzklage eines Mannes wegen einer Verletzung beim Ballspiel auf einer Konfirmationsfeier abgewiesen wurde.

Der Mann war im April 2011 Gast auf einer Konfirmationsfeier im Landkreis Aurich. Beim Spiel mit mehreren Kindern wurde er im Gesicht von einem Tennisball getroffen. Den Ball hatte der 13-jährige Konfirmand geworfen. Das Brillenglas des Mannes zersplitterte und Glassplitter drangen in sein Auge ein. Das Auge wurde dadurch erheblich verletzt. Der Mann musste deswegen mehrfach operiert werden und war längere Zeit arbeitsunfähig. Mit der Klage vor dem Landgericht Aurich nahm er den 13-Jährigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000,-€ und weiteren Schadensersatz in Anspruch. Er behauptete, völlig überraschend – beim Fußballspiel mit kleineren Kindern – von dem Tennisball getroffen worden zu sein. Der 13-Jährige hingegen behauptete, der Kläger habe an einem Spiel mit dem Tennisball teilgenommen und vor dem Wurf noch Blickkontakt mit ihm gehabt. Das Landgericht Aurich vernahm zahlreiche Gäste der Konfirmationsfeier als Zeugen und wies die Klage sodann ab. Es zeigte sich von der Schilderung des 13-Jährigen überzeugt.

Dagegen legte der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Der 6. Zivilsenat wies das Rechtsmittel zurück und führte zur Begründung aus, dass das Landgericht die Zeugenaussagen richtig gewürdigt habe. Der Kläger habe keine Schadensersatzansprüche gegen den 13-Jährigen. Bei einem Ballspiel mit Kindern – auch mit größeren Kindern – sei immer mit fehlgehenden Bällen zu rechnen. Darauf müsse man sich als Mitspieler einstellen. Anhaltspunkte dafür, dass der 13-Jährige den Ball gezielt Richtung Kopf des Klägers geworfen habe, lägen nicht vor.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 02. November 2015 zu 6 U 170/15, Vorinstanz: Landgericht Aurich, Urteil vom 23. Juli 2015 zu 2 O 1212/14).

Pressemitteilung vom 30. November 2015

Ri`inOLG Frau Susanne Kläne
-Pressesprecherin-