Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die heute vom Bundestag beschlossene Reform des Versicherungsvertragsgesetzes als im Grundsatz richtigen Schritt für eine Modernisierung der Beziehung zwischen Versicherten und Versicherern begrüßt. So hatte die Versicherungswirtschaft im März 2006 bereits Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz von Versicherungsverträgen und zur Verminderung der Nachteile aus einer frühzeitigen Kündigung langfristiger Lebensversicherungsverträge gemacht.

GDV-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg von Fürstenwerth würdigte die im parlamentarischen Raum erfolgte problembewusste Abwägung der wohlverstandenen Interessen der Verbraucher. Dass nicht jede Regelung des ursprünglichen Gesetzentwurfs unverändert geblieben sei, sei der richtigen Erkenntnis geschuldet, dass nicht alles, was einzelnen Verbrauchern nütze, auch dem Interesse der Verbraucher insgesamt entspreche. Ein Beispiel sei der weitgehende Erhalt der stillen Reserven als Risikopuffer. Nach der beschlossenen Fassung werden die Versicherten erst mit Auszahlung der Versicherungsleistung oder des Rückkaufswertes daran beteiligt. Auch die Beschränkung des Direktanspruchs bei Pflichthaftpflichtversicherungen auf Fälle, in denen der potentielle Schädiger nicht greifbar oder insolvent ist, beschränke die Regulierung in sachgerechter Weise auf die Fälle, in denen praktisch überhaupt Regelungsbedarf bestanden habe.

Kritisch sieht von Fürstenwerth dagegen die Verpflichtung, künftig bereits vor Übersendung der Police die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu übergeben. Das werde gerade bei Maklern und Mehrfachagenten zu einer wahren Papierflut führen und dem Verbraucher nicht weiterhelfen. Die Politik löse damit ein Scheinproblem, da es für den Versicherten bei Antragstellung regelmäßig nicht auf die juristischen Bedingungswerke, sondern auf eine klare und übersichtliche Darstellung der wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen ankomme. Dass das von den Versicherern als Alternative zur Abschaffung des Policenmodells vorgeschlagene Produktinformationsblatt statt dessen nun zusätzlich vorgesehen sei, laufe letztlich auf eine unnötige Überregulierung hinaus.

Von Fürstenwerth hält insbesondere den bereits in die Diskussion gebrachten Entwurf der Informationspflichtenverordnung inhaltlich für ordnungspolitisch falsch, da er gänzlich außer Acht lasse, dass die Versicherungswirtschaft im intensiven Wettbewerb mit anderen Finanzdienstleistern stehe. Kostentransparenz im Sinne einer Vergleichbarkeit der Produkte werde insbesondere in der Altersvorsorge nur geschaffen, wenn für alle Anbieter vergleichbare Regeln herrschten. Der derzeitige Ansatz, dass Abschlusskosten nur bei den Versicherern in Eurosummen anzugeben sind, schaffe weder unter den Versicherern noch gegenüber anderen Finanzdienstleistern Vergleichbarkeit. Versicherer werden einseitig benachteiligt, obwohl sie mit über 80 % aller Neuverträge die Hauptlast der Umstellung der Alterssicherung auf Kapitaldeckung geleistet hätten und leisten. Die geplante Regelung wird jedoch, anders als die derzeitige prozentuale Verteilung der Abschlusskosten nach Vertragsvolumen, durch Provisionsabgaben im höhersummigen Bereich mittelfristig zu Lasten der eher kleinsummigen Verträge von Bürgern mit kleinem und mittlerem Einkommen gehen. Gerade in der Altersvorsorge werde die Masse der Bevölkerung vor Ort aufgrund der derzeit noch möglichen Mischkalkulation vor allem von den Vertriebs- und Beratungskapazitäten der Versicherer betreut. Der GDV hält im Ergebnis die Vorstellung, dem Verbraucher Orientierung zu ermöglichen, in dem Abschlusskosten in Euro und Cent angegeben werden, für praxisfremd und wettbewerbsverzerrend.

Insgesamt sei mit dem vorliegenden Entwurf der Informationspflichtenverordnung zu befürchten, so von Fürstenwerth weiter, dass die Vielzahl alternativer Maßnahmen, die das Bundesverfassungsgericht genannt – nicht gefordert – hat, um der Politik einen weiten Gestaltungsspielraum einzuräumen, nun kumulativ umgesetzt werden. Insofern droht der Branche eine überschießende Regulierung, die im Gegensatz steht zur sowohl im internationalen Vergleich als auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung notwendigen Stärkung der deutschen Lebensversicherungswirtschaft. Unter den G8-Staaten liegt Deutschland gemessen an den Aufwendungen für Lebensversicherungen je Einwohner nur auf Platz 7.

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Dr. Peter Schwark
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Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 26.7.2007