Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bei weitem bekannteste Möglichkeit, die Lebensversicherer bieten, um sich gegen das wirtschaftliche Risiko des Verlusts der eigenen Arbeitskraft abzusichern. Aber nicht die einzige.
Die wachsende Bedeutung von Erwerbsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsabsicherungen zeigt sich in prozentual höheren Neugeschäftszahlen. Dabei bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings das mit Abstand am meisten verbreitete Produkt der Branche zur Arbeitskraftabsicherung. In Zahlen heißt das konkret: Im Jahr 2015 betrug der Anteil des Neugeschäfts am Bestand in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung 18 Prozent. Bei den Policen gegen Berufsunfähigkeit betrug dieser Anteil dagegen 10 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Sonderabfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft unter seinen Mitgliedsunternehmen.
Welche Möglichkeiten zur Absicherung von Arbeitskraft gibt es?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko ab, dass ein Versicherter etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit so schwer beeinträchtigt ist, dass es überhaupt nicht mehr möglich ist, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine Rente, um den Verdienstausfall aufzufangen und die Existenz des Versicherten und die seiner Familie zu sichern. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig ist und in aller Regel kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Eine Alternative ist die sogenannte Grundfähigkeitsversicherung. Hier zahlt der Versicherer beim Verlust körperlicher Fähigkeiten. Ein solcher Verlust beeinträchtigt oft auch die Fähigkeit des Betroffenen, seinen Beruf auszuüben. So kann etwa ein Musiker seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn er sein Gehör verliert. Ein anderes Beispiel ist der Verlust der Sehkraft für einen Berufskraftfahrer.
Im Gegensatz zu diesen beiden Varianten wird mit der Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko abgesichert, dass der Versicherte nicht mehr in seinem bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann. Geleistet wird dann auch, wenn der Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten kann. So erhält ein berufsunfähiger Handwerksmeister mit einem Rückenleiden seine vereinbarte Leistung auch dann, wenn er immer noch als Pförtner arbeiten kann. Die Versicherung dient dann neben der Existenzsicherung auch dem Erhalt des früheren Lebensstandards.
Warum sich die Absicherung von Erwerbsunfähigkeit lohnt
Eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Für sie ist es das wichtigste, die eigene Existenz ganz grundlegend gegen Schicksalsschläge abzusichern. Die Angebote sind für viele Menschen zudem eine attraktive Alternative, da die zu zahlenden Versicherungsbeiträge meist deutlich günstiger sind.
Quelle: GDV-Newsletter vom 12.4.2018
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