Autofahrer müssen immer mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein. Mit anderen Worten: Profiltiefe, Größe und Luftdruck sollten in Ordnung sein. Im Winter kann das auch heißen: rechtzeitig umrüsten auf Winterreifen. Sonst kann nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld drohen.

Keine Angst müssen Autofahrer aber wegen ihres Haftpflichtversicherungsschutzes haben. Wer bei winterlichen Straßenverhältnisse beispielsweise mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, dessen Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Ist der Geschädigte ebenfalls mit ungeeigneter Bereifung unterwegs trifft ihn möglicherweise eine Mithaftung und er bekommt den Schaden unter Umständen nicht in voller Höhe ersetzt. Darauf weisen die deutschen Versicherer hin. Grundsätzlich richtet sich also der Haftungsanteil der Unfallbeteiligten danach, ob eine falsche Bereifung die Ursache für den Unfall war. Für den eigenen Versicherungsschutz durch die Vollkasko gilt: Wer sich grob fahrlässig verhält, zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee ins Hochgebirge fährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen damit rechnen leer auszugehen.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nach Angaben der deutschen Versicherer jedoch nicht. Aber laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Kraftfahrer die Ausrüstung seines Fahrzeuges an die Wetterverhältnisse anpassen. Hierzu gehört insbesondere auch eine geeignete Bereifung.

Zur eigenen Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer raten die deutschen Versicherer deshalb jedem Autofahrer, sich rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einzustellen. Denn Winterreifen bieten durch ein spezielles Profil bei niedrigen Temperaturen und Schnee und Eis eine bessere Haftung als Sommerreifen und tragen dazu bei, die Sicherheit in der kalten Jahreszeit maßgeblich zu erhöhen.

Weitere Informationen zum Thema „Winterreifen“ und Versicherungsschutz stehen im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de bereit.

Ansprechpartner:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 2020-5116
s.schweda@gdv.de

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 25.10.2007