Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren, das in der vergangenen Nacht vom Bundestag verabschiedet wurde, ist nach Auffassung der deutschen Versicherer eine richtige Maßnahme zur Verringerung der Unfallzahlen junger Fahrer. Die Unfallforschung der Versicherer erwartet vor allem einen Rückgang der schweren Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Junge Fahrer im Alter von 18-21 Jahre waren im Jahr 2005 an rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden beteiligt.

Die Unfallforscher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen allerdings auch darauf hin, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21-25-jährigen mit fast 18 Prozent noch höher ist, als in der Gruppe der ganz jungen Fahrer. Bei älteren Fahrern nimmt die Zahl der Alkoholunfälle zwar ab, allerdings ist ihre Blutalkoholkonzentration dann oft höher.

„Das Gesetz wird Wirkung haben, da Alkohol die Neigung junger Fahrer zur Selbstüberschätzung noch steigert und dies zusammen mit der Unerfahrenheit zu kritischen Situationen führt“, zeigte sich Siegfried Brockmann, Leiter der GDV-Unfallforschung, überzeugt. Man müsse die Unfallentwicklung in den nächsten Jahren nun zunächst beobachten. Bei positiven Ergebnissen könne man durchaus überlegen, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das Alkoholverbot am Steuer mit einbezogen werden kann.

Ansprechpartner:
Klaus Brandenstein
Tel.: 030 / 20 20 – 58 83
E-Mail: k.brandenstein@gdv.org

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 29.5.2007