Die deutschen Versicherungsunternehmen sind für die Zukunft gut gewappnet. So lautet das Fazit der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS2). Mehr als die Hälfte der Lebensversicherer sowie knapp ein Drittel der Schaden- und Unfallversicherer weisen eine Bedeckung ihrer Kapitalanforderungen von über 200 Prozent aus. Im Gesamtdurchschnitt liegt die Bedeckungsquote der Lebensversicherungsunternehmen bei 240 Prozent, im Bereich Schaden/Unfall bei 250 Prozent.

Durchgeführt wurde die Untersuchung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit dem Zusammenschluss der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörden (CEIOPS) im Auftrag der EU- Kommission. Anlass ist die für das Jahr 2010 europaweit geplante Einführung von Solvency II, mit der sich die Eigenmittelvorschriften für Versicherungsunternehmen ändern sollen. Untersucht wurden vor allem die Möglichkeiten zur Ermittlung der Kapitalanforderungen in den Unternehmen sowie zur Aufstellung einer ökonomischen Bilanz nach den zukünftigen Solvency II-Regeln. Insgesamt haben über 150 Versicherer an der Studie teilgenommen, was im europäischen Vergleich ein herausragendes Ergebnis darstellt.

„Die hohe Beteiligung und die Ergebnisse der aktuellen Auswirkungsstudie belegen eindrucksvoll, dass sich die deutsche Assekuranz schon weit im Voraus auf die Einführung von Solvency II vorbereitet hat und im gesamteuropäischen Vergleich schon heute gut positioniert ist. Dieser Erfolg ist vor allem auch auf die gute Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurückzuführen“, so Dr. Axel Wehling, Geschäftsführer für die Querschnittsbereiche im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Kern zeigt die Studie außerdem, dass der Risikokapitalbedarf der Lebensversicherer zum größten Teil durch das Marktänderungsrisiko dominiert wird, während in der Schaden- und Unfallversicherung die Versicherungstechnik den größten Risikotreiber darstellt. Des Weiteren ist ein gleichzeitiger Anstieg sowohl der Solvenzkapitalanforderungen als auch der verfügbaren Eigenmittel zu verzeichnen.

Hintergrund der Untersuchung ist ein sich im Rahmen von Solvency II fundamental veränderndes Aufsichtssystem im Versicherungswesen. Die Unternehmen müssen zukünftig unter Einsatz qualitativer Risikomanagementmodelle ihre Eigenmittelanforderungen mit Hilfe eines Standardansatzes oder mittels eines von der Aufsicht zertifizierten internen Modells berechnen. In der durchgeführten QIS2-Studie stand zunächst der europaweite Standardansatz zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen im Vordergrund, dessen strukturelle Ausgestaltung jetzt auf der Basis der aktuellen Ergebnisse festgelegt und weitgehende Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft haben wird.

Der GDV fordert daher CEIOPS und die Europäische Kommission auf, den weiteren Gestaltungsprozess transparent zu gestalten und für Versicherer verschiedener Größen und Unternehmensstrukturen praktikable Lösungen zu finden. Die QIS2-Ergebnisse zeigen in der Anwendung des Standardansatzes vor allem für kleinere und spezialisierte Versicherer deutliche Schwächen, die es im weiteren Entwicklungsprozess zu beiseitigen gilt. In der für April 2007 angekündigten dritten Auswirkungsstudie (QIS3) müssen die europäischen Versicherungsaufseher klare Regeln für die Ermittlung der Risikokapitalanforderungen einzelner Versicherer schaffen. Auch die von CEIOPS angestrebte Aufteilung der verfügbaren Eigenmittel in die Werthaltigkeitsklassen sowie die quantitativen Aspekte der Gruppenaufsicht müssen im Testverfahren berücksichtigt werden. Nur so wird es möglich sein, zuverlässige Aussagen über die Kapitalausstattung einzelner Versicherer zu treffen und potenzielle Auswirkungen von Solvency II auf die Finanzmärkte abzuschätzen.

Die detaillierten „Ergebnisse der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II“ stehen im Downloadservice auf dieser Seite zur Verfügung. Der Gesamtbericht von CEIOPS findet sich unter www.ceiops.org und der dazu gehörige offizielle Länderbericht der BaFin unter www.bafin.de.

Ansprechpartner:
Holger Schmitt
Tel.: 030 / 20 20 – 5115
E-Mail: h.schmitt@gdv.org

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 10.1.2007