In jedem Jahr bezahlen die deutschen Versicherer rund 37 Millionen Euro für über 17.000 Feuerschäden in der Adventszeit und in der Silvesternacht. Das geht aus einer Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. „Insgesamt sind die Schäden leicht rückläufig, allerdings ist der Schadendurchschnitt um fast 400 Euro auf rund 2.200 Euro angestiegen, sagte Thomas Vorholt, Vorsitzender des Fachausschusses Sachversicherung im GDV. Ursache dafür sei vor allem eine stärkere Ausstattung der Haushalte mit technischen Geräten wie Computer, Fernsehgeräte oder DVD-Player, die nach einem Feuer ersetzt werden müssen.

Obwohl es insgesamt weniger Schäden gibt, ist dies kein Grund zur Entwarnung. Denn durch unbeaufsichtigte Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen kommt es immer wieder zu verheerenden Bränden. Wenn Kinder im Haushalt sind, ist besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Brand, bieten Hausrat-, Wohngebäude-, Private Haftpflicht-, Kfz- oder die Private Unfallversicherung Versicherungsschutz:

  • Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen – sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert.
  • Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
  • Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt.
  • Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Kaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

In der Silvesternacht entstehen häufig Verletzungen beim leichtsinnigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Besonders gefährlich sind selbstgebaute Böller. Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse „PII“ dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
  • Nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
  • Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
  • Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um „Spätzünder“ handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
  • Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in ihre Wohnung verirren. Verirren können sich auch Knaller oder Raketen in offene Taschen oder Kapuzen.

Ansprechpartner:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 20 20 – 51 16
E-Mail: s.schweda@gdv.de

Quelle: GDV, Pressemitteilung vom 11.12.2007